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Das Oldtimerkennzeichen H wurde am 22.07.1997 eingeführt. Es kann auf Antrag für ein Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen nach Anlage V c zugeteilt werden, wenn das Fahrzeug vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist, vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gem. 23 StVZO eine Betriebserlaubnis als Oldtimer hat. Seit 1997 wird die Kfz.-Steuer nach dem Schadstoffausstoß des Fahrzeuges vom zuständigen Finanzamt erhoben.
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
Gebühr:
27,10 EUR bis ca. 75,00 EUR
Wunschkennzeichen 10,20 EUR, bei Reservierung 12,80 EUR
Kennzeichenschilder